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Pressemitteilung
Hans-Jörn Arp: Reeder sollen selbst entscheiden Pressemitteilung drucken
14.12.2000
 
Es ist richtig und vor allen Dingen längst überfällig und notwendig, dass wir das Betreiben von Spielbanken auch auf Fahrgastschiffen unter Deutscher Flagge zulassen.

Aufgrund der Wettbewerbsgleichheit müssen unsere Reeder die Möglichkeit haben, genau so wie die Skandinavischen Fährlinien es heute schon praktizieren, sowohl im Ostsee- als auch im Nordseeverkehr, Casinos zu betreiben.

Es ist nicht nur eine kleine Entschädigung für den Ausfall durch das Duty-Free-Geschäft, sondern es bietet unseren Urlaubern eine weitere Unterhaltungsmöglichkeit in Schleswig-Holstein und dient somit dem Tourismus, dem jede zusätzliche Attraktivität nur gut tut.

Wir sollten, im Interesse der Arbeitsplätze, alle Anstrengungen unternehmen, dass es unseren Schleswig-Holsteinischen Reedern möglich ist, soviel Wertschöpfung wie möglich, durch ihre Betriebe zu erzielen. Deshalb unterstützen wir eine Änderung des Spielbankengesetzes.

Es ist allerdings total unverständlich, warum der Betrieb ausschließlich durch die "Spielbank SH GmbH" durchgeführt werden darf.

Im Zeitalter der Liberalisierung der Märkte ist es ferner unverständlich, dass das Land für sich selbst ein Monopol ausbaut. Den Reedern bleibt nicht die Wahl eines Mieter. Dieses geht sicherlich auch zu Lasten der Attraktivität der Spielräume.

Warum, Herr Minister, haben Sie so viel Misstrauen gegenüber Privatunternehmern? Überlassen Sie doch die Auswahl der Betreiber den Eigentümern der Schiffe. Sie selber können und sollen entscheiden, wer den Spielbetrieb durchführt.

Herr Minister, halten Sie es mit den Aussagen des griechischen Reeders Onassis, der sagte: "Dem Geld darf man nicht nachlaufen, man muss ihm entgegen gehen". Es ist auch nicht glaubhaft, wenn Sie einerseits die Spielhallen in den Kommunen am liebsten verbieten oder verhindern, andererseits für sich selbst die Wertschöpfung aus dem Casinobetrieb ausweiten, allein in Anspruch nehmen und sogar ein Landesmonopol durchsetzen wollen.

Unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens muss das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 19.07.2000 gesehen werden. Danach sind öffentliche Spielbanken mit der Verfassung unvereinbar und nichtig.

Stellt sich doch heute und hier besonders die Frage nach dem Grundrecht der Berufsfreiheit, die so nicht beantwortet ist. Die Verfassungshüter sahen auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt. Und es ist darüber hinaus verfassungsrechtlich bedenklich, wenn der Staat als alleiniger Nutzer von Konzessionen auftritt.

Man könnte sich doch in Schleswig-Holstein bei der Konzessionsvergabe für alle Spielbanken ähnlich verhalten, wie es der Bund bei der UMTS-Versteigerung vorgemacht hat. Dem Meistbietenden, die Konzession, jeweils für eine Spielbank, für einen gewissen Zeitraum zu geben.

In vielen anderen Bundesländern, z.B. bei unserem Nachbarn in Hamburg, gibt es überhaupt keine Probleme mit dem privaten Betrieb der Hamburger Spielbanken, weil das jeweilige Bundesland schon mal vorweg 80 % der Spielgewinne so oder so erhält. In der Bundesrepublik sind es 15 Spielbanken, die erfolgreich privat geführt werden. Selbst in der Schweiz sind demnächst Spielcasinos erlaubt, die ausschließlich von Privatunternehmen geführt werden.

Ich fasse zusammen: Änderung des Spielbankgesetzes ja, aber bitte konsequent. Nur wenn der Markt sich weiter entwickeln kann und faire Wettbewerbschancen gewährleistet sind, finden Sie uns an Ihrer Seite.

Die Regierung sollte ihre wirtschafsfeindliche Einstellung überprüfen und den Wirtschaftsminister bei der Entscheidung mit einbinden, denn er soll ja Wettbewerbshüter sein. Ein freier, streng kontrollierter Casinomarkt in Schleswig-Holstein hätte ein großes Wachstumspotential.

Wir stimmen Ihrem Antrag auf Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss zu, wollen darüber hinaus aber eine ergebnisoffene Mitberatung im Wirtschafts- und Finanzausschuss! Ohne Änderung müssen wir auch in der Zweiten Lesung die Gesetzesänderung ablehnen.

 
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